Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass Kaffee, der etwa wegen Erreichens des Mindesthaltbarkeitsdatums an gemeinnützige Organisationen gespendet wird, von der Kaffeesteuer befreit werden soll. Sie widerspricht damit in ihrer Antwort (

Regierung gegen Steuerfreiheit von gespendetem Kaffee


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