Das AG Nürnberg hat einem Patienten, dessen Zahnprothese während eines Krankenhausaufenthaltes verloren gegangen war, ein Schmerzensgeld von 500 Euro sowie Ersatz der Kosten für die Neubeschaffung einer Prothese zugesprochen (Az. 19 C 867/21).

Die abhandengekommene Zahnprothese


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