Das BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen einzelne Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut richteten (Az. 1 BvR 1727/17 u. a.).

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes


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