Das OVG Niedersachsen hat § 7f Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Mai 2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit darin die Schließung von Saunen angeordnet wurde (Az. 13 MN 350/21).

Vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Saunen bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50


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