Die Bundesregierung hat die vom BMJV vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für unwettergeschädigte Unternehmen


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