Der BFH hat bzgl. zum Umfang des Familienheims für Zwecke der Erbschaftsteuerbefreiung – Umfang der Wirtschaftlichen Einheit zu den Fragen Stellung genommen, ob Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG ist, dass es sich um ein bebautes Grundstück handelt und ob zur wirtschaftlichen Einheit „Familienheim“ auch ein Garten gehören kann, der in einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Familienheim steht, aber eine andere Flurnummer trägt (Az. II R 29/19).

BFH: Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims


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