Das BMF hat den Gesetzentwurf einer Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) veröffentlicht. Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10.06.2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.