Das OLG Frankfurt hat eine Leistungsverfügung erlassen, welche es dem D&O-Versicherer gebietet, vorläufige Abwehrkosten in Form von Verteidigungskosten im Rahmen des bei der Staatsanwaltschaft München gegen den Antragsteller geführten Ermittlungsverfahrens zu gewähren (Az. 7 W 13/21).