Das BMAS hat zur KSA-VO 2022 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird auch im Jahr 2022 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen.

Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2022 bei 4,2 Prozent


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy