Das BMAS hat zur KSA-VO 2022 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird auch im Jahr 2022 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen.
Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2022 bei 4,2 Prozent