Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Miete eines Häftlings in bestimmten Fällen vom Sozialamt übernommen werden muss (Az. L 8 SO 50/18).

Mietübernahme als Sozialhilfe für Häftling


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy