Der BGH entschied, dass dem Käufer eines Pkw VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen den Fahrzeughersteller ein sogenannter kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des „Minderwerts“) zustehen kann (Az. VI ZR 40/20).

Anspruch auf Ersatz des „Minderwerts“ bei Kauf eines VW-Diesels mit Prüfstanderkennungssoftware


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