Seit dem 01.08.2021 gelten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte neue Regelungen für die Bestellung einer Vertretung für Urlaubs- und Krankheitsfälle. Darauf weist die BRAK hin.

Anwaltliches Berufsrecht: Neue Regelung für Vertretung seit dem 01.08.2021


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