Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob eine Anspruchskonkurrenz bei der Anwendung der VO Nr. 883/2004 und DVO Nr. 987/2009 besteht, wenn der sorgerechtslose Kindsvater im Ausland (hier: Schweden) einer Erwerbstätigkeit nachgeht und keinerlei Unterhalt leistet und ob das deutsche Kindergeld gegenüber schwedischen Leistungen nachrangig ist (Az. III R 36/20).

BFH: Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten


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