Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Belastung von Betriebsgrundstücken mit einem Erbbaurecht zu einer Zwangsentnahme dieser Grundstücke führt, da die Nutzungsänderung der Grundstücke einen Umfang angenommen hat, durch den sowohl der ursprüngliche Charakter der vormals landwirtschaftlich genutzten Fläche als auch der Charakter des landwirtschaftlichen Betriebs derart verändert wurden, dass die Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung verdrängt, und somit auch nicht mehr von gewillkürtem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen ausgegangen werden kann (Az. VI R 30/18).