Das AG München gab der Klage einer Münchner Vermieterin gegen eine Münchner Modeboutique auf Zahlung eines ausstehenden Mietanteils in Höhe von 2.234,82 Euro statt (Az. 420 C 8432/20).

Corona-Ladenschließung: Kein Mietnachlass bei nur kurzer coronabedingter Schließung


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