Das FG Münster entschied, dass eine GmbH die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nicht in Anspruch nehmen kann, wenn sie Wohnungen vermietet, deren Mieter im Rahmen eines einheitlichen Konzepts (Seniorenresidenz) Dienstleistungsverträge mit einer Schwestergesellschaft abschließen (Az. 9 K 2274/19 G).

Keine erweiterte Kürzung bei Vermietung von Wohnungen einer Seniorenresidenz unter gleichzeitiger Erbringung zusätzlicher Leistungen durch eine Schwestergesellschaft


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