Das VG München hat sich mit dem Kulturgutschutzgesetz aus dem Jahre 2016 und der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Kulturgut bei der Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen ist (Az. M 30 K 19.6111).

Nachweispflicht bei Einfuhr von Kulturgütern


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