Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wurde am 17.08.2021 verkündet. Es wird am 01.10.2021 in Kraft treten. Darauf weist die WPK hin.

Rechtsdienstleistungsmarkt – keine erweiterten Möglichkeiten für WP/vBP bei Erfolgshonoraren


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