Das BMF teilt mit, dass vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 sowie das Grundrentengesetz vom 12. August 2020 das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung neu gefasst wurde (Az. IV C 5 – S-2333 / 19 / 10008 :017).