Mit Urteil vom 27. November 2019 hat der BFH u. a. entschieden, dass eine Gutschrift, die nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt ist, einer Rechnung nicht gleichsteht und keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen kann. Das BMF teilt die Folgen aus dem BFH-Urteil mit (zweiter Leitsatz). (Az. III C 2 – S7283 / 19 / 10001 :002).

Abrechnung über nicht ausgeführte sonstige Leistung mittels Gutschrift


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