Der BFH hat zur Klärung der Frage, ob die Überlassung von Betriebsvorrichtungen in Zusammenhang mit der nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreien Verpachtung von Stallgebäuden umsatzsteuerpflichtig ist, dem EuGH weitere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. V R 22/20).