Der BFH entschied, dass die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, nicht steuerfrei ist (Az. VI R 8/19).

BFH: Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld


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