Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Teilwertabschreibung auf eine Fondsbeteiligung im Umfang eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens im Zusammenhang mit als Anlagevermögen bilanzierten Investmentanteilen ausgeschlossen ist (Az. XI R 42/20).

BFH zur Teilwertabschreibung auf Investmentanteile: Ausgleichsposten


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