Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein oder mehrere Verpachtungsbetriebe gewerblicher Art vorliegen, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts mehrere Verträge über Verpachtungen von verschiedenen, nicht zusammenhängenden Einrichtungen abgeschlossen hat (Az. I R 2/19).

BFH: Anzahl der Verpachtungs-BgA bei Verpachtung mehrerer gleichartiger Objekte


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