Das AG München gab der Klage einer Hundehalterin gegen eine Münchener Hundetagesstätte auf Auskunft über Namen und Anschrift des Halters eines anderen Hundes statt und wies die Klage im Übrigen ab (Az. 159 C 8382/20).
Hundehundebiss: kein Schadensersatz-, sondern nur Auskunftsanspruch gegen Hundetagesstätte