Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat den Neuen Zollhof („Gehry-Bauten“) im Düsseldorfer Medienhafen zu Recht vorläufig in die Denkmalliste eingetragen. Das entschied das VG Düsseldorf (Az. 28 L 1407/21).

Neuer Zollhof im Düsseldorfer Medienhafen vorläufig in die Denkmalliste eingetragen


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