Ein Schreinermeister, der eigenverantwortlich Holzumformungsteile zum Transport komplexer medizinischer Großgeräte herstellt und für diverse Schreinerarbeiten auf Baustellen im Rahmen von Werkverträgen von einem Zimmereibetrieb als Subunternehmer eingesetzt wird, ist selbstständig tätig. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 24 BA 3984/18).

Zur Sozialversicherungspflicht eines Schreinermeisters


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