Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25 % an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der Société d’invetissement à capital variable (SICAV) beteiligt sind, müssen lt. BFH die von dieser im Jahr 2010 erhaltenen Ausschüttungen in Deutschland nicht versteuern. Dies gilt selbst dann, wenn der Luxemburger Fiskus von dem ihm zustehenden Quellenbesteuerungsrecht keinen Gebrauch gemacht und die Ausschüttungen unversteuert gelassen hat (Az. I R 61/17).

BFH: Steuerfreie Ausschüttungen einer Luxemburger Investment-Gesellschaft („SICAV“)


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