Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für die konduktive Therapie nach Petö kann beansprucht werden, soweit keine rein medizinische Behandlung erfolgt ist. Dies entschied das LaSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 SO 271/19).

Petö-Therapie als SGB XII-Leistung übernahmefähig


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