Das BMF veröffentlicht eine Beurteilung des Verhältnisses der nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Rechnungsangaben und der Verwendung eines Aliasnamens nach § 5 Abs. 6 Prostituiertenschutzgesetz (Az. III C 2 – S-7280-a / 19 / 10001 :004).

Um­satz­steu­er­li­che Rech­nungs­an­ga­ben und Vor­steu­er­ab­zug – Ver­wen­dung ei­nes Ali­as­na­mens und ei­ner Zu­stel­lan­schrift nach dem Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz (ProstSchG)


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