Der BGH hat in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben (Az. I ZR 90/20, I ZR 125/20 und I ZR 126/20).

BGH zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu kennzeichnen


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