Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden beabsichtigen, die Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz nicht vor Dezember 2021 zu kündigen (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10015-16).

Information über die Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 11. Juni 2020 einschließlich der Ergänzungen durch die Konsultationsvereinbarungen vom 30. November 2020 und 27. April 2021


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