Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob aus dem Ausland bezogene Zinsen im Streitjahr 2011 dem Abgeltungsteuersatz oder der tariflichen Einkommensteuer unterlagen (Az. 10 K 1362/18).

Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung


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