Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob aus dem Ausland bezogene Zinsen im Streitjahr 2011 dem Abgeltungsteuersatz oder der tariflichen Einkommensteuer unterlagen (Az. 10 K 1362/18).
Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung