Der BGH entschied, dass ein juristischer Fachverlag einen digitalen Rechtsdokumentengenerator betreiben darf, mit dem anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden (Az. I ZR 113/20).

Zulässigkeit eines digitalen Vertragsdokumentengenerators


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