Das BMF teilt die aktuelle Ab­spra­che zur Gel­tungs­dau­er der Kon­sul­ta­ti­ons­ver­ein­ba­rung zwi­schen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und dem Kö­nig­reich der Nie­der­lan­de vom 9. Sep­tem­ber 2021 mit (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20 / 10004 :001).

Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Fünfte Verlängerung


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