Außergerichtliche Beschwerdemechanismen haben einen Mehrwert. Nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Unternehmen selbst. Das gilt insbesondere dann, wenn sie unternehmensübergreifend ausgestaltet sind. Darauf weist das BMJV aufgrund einer Studie hin.

Außergerichtliche Beschwerdemechanismen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte: Studie zeigt Potenzial


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