Die Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 07.10.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 19 / 10007 :003).

Besteuerung von Grenzpendlern: Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg erneut verlängert


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