Das OLG Bremen hat in zwei Verfahren, die identische Versicherungsbedingungen zum Gegenstand hatten, die Einstandspflicht der Versicherung für die Folgen der Corona-Pandemie im Bereich der Gastronomie abgelehnt (Az. 3 U 009/21).

Keine Eintrittspflicht von Betriebsunterbrechungsversicherung bei Betriebsschließung infolge von COVID-19


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