Das EuG erklärte die Beschlüsse der EU-Kommission für nichtig, mit denen diese festgestellt hat, dass ein Schiedsspruch, mit dem ein vorgeblich ermäßigter Stromtarif festgesetzt wurde, dem Aluminiumhersteller Mytilinaios keinen Vorteil gewähre (Rs. T-639/14, T-352/15 und T-740/17).

Beschlüsse der EU-Kommission zu ermäßigtem Stromtarif nichtig


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