Nach Auffassung von EuGH-Generalanwalt Rantos ist der Einbau einer integrierten Software, mit der entsprechend der Außentemperatur und der Höhenlage die Höhe der Schadstoffemissionen eines Fahrzeugs verändert wird, unionsrechtswidrig und ein solches Fahrzeug nicht vertragsmäßig im Sinne der Richtlinie 1999/44 (Rs. C-128/20, C-134/20 und C-145/20).

EuGH zum Einbau einer integrierten Software in Fahrzeuge zur Veränderung von Schadstoffemissionen


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