Der VerfGH Nordrhein-Westfalen hat der Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf stattgegeben und festgestellt, dass sie durch das amtsgerichtliche Urteil in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt ist (Az. 137/20.VB-2).