Das BMF gibt die Änderung der Rz. 9 des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG vom 7. Juli 2020 bekannt (Az. IV C 3 – S-2197 / 19 / 10009 :009).
Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG – Abhängigkeit des Förderzeitraums vom Zeitpunkt des Bauantrags bzw. der Bauanzeige