Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. Das entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 4 BA 75/20).

„Freie Mitarbeiter“ in einer Physiotherapiepraxis sind abhängig beschäftigt bei Eingliederung in die Praxisorganisation ohne eigenes Unternehmerrisiko


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