Lebt die im Ausland wohnende Ehegattin eines in einem anderen Land arbeitenden Entwicklungshelfers nicht mit diesem und dem gemeinsamen Kind in einem Haushalt zusammen, weil eine unbeständige häusliche Gemeinschaft besteht, hat sie lt. LSG Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf Elterngeld (Az. L 2 EG 4/20).

Kein Elterngeldanspruch für Ehegattin eines Entwicklungshelfers bei fehlendem dauerhaften Zusammenleben in einem im Ausland gelegenen Haushalt


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