Das BMF nimmt zum BFH-Urteil V R 32/19 vom 23.07.2020 „Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Organschaft“ Stellung und ändert den UStAE vom 01.10.2010 entsprechend (Az. III C 3 – S-7279 / 19 / 10005 :003).

Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG bei Organschaften


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy