Das LG Nürnberg-Fürth hatte sich mit verschiedenen rechtlichen Fragen zu befassen, welche im Zusammenhang mit der unrichtigen bzw. unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden (Az. 11 O 4279/20).

Gesundheitsfragen sollten bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden


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