Das VG München hat die Klage einer privaten Kindertageseinrichtung abgewiesen, mit der diese eine Ausgleichszahlung nach der „Münchner Förderformel“ erhalten wollte, ohne zugleich alle Voraussetzungen dieser kommunalen Förderrichtlinie erfüllen zu wollen (Az. M 18 K 20.737).

„Münchner Förderformel“ – Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf Ausgleichszahlung abgewiesen


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