Das BMF teilt die Änderungen des UStAE vom 01.10.2010 mit (Az. III C 3 – S-7156 / 19 / 10002 :006).

Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG (Abschnitt 4.3.2 Abs. 4 UStAE)


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