Das LG Frankfurt hat einer Klage der Nachfolgerin der WestLB gegen die Abwicklungsanstalt dieser Bank auf Übernahme von Steuerschulden von rund einer Milliarde Euro aus sog. Cum-Ex-Geschäften stattgegeben (Az. 2-27 O 328/20).

„Bad Bank“ der WestLB haftet für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften


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