Das BMF macht aktuell darauf aufmerksam, dass das Schreiben vom 24. Mai 2017 (BStBl I S. 820), geändert durch das BMF-Schreiben vom 6. November 2017 (BStBl I S. 1455), erneut geändert wurde (Az. IV C 3 – S-2221 / 21 / 10016 :001).

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen


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